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Große Abmahnwelle wegen falscher Einbindung Google Fonts.
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Finden Sie heraus, ob es Anlass zur Sorge gibt und wie Sie am besten auf solche Abmahnungen reagieren.
Wir „smart-data-protect“ helfen Ihnen professionell, so dass Sie kein Opfer für die Abmahnwelle werden! Wir beraten Sie und stellen Ihnen die notwendigen Schritte zur Verfügung um sicher unterwegs zu sein.


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