Datenschutz

Datenschutz und große Abmahnwelle wegen falscher Einbindung Google Fonts.

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Finden Sie heraus, ob es Anlass zur Sorge gibt und wie Sie am besten auf solche Abmahnungen reagieren.

Wir „smart-data-protect“ helfen Ihnen professionell, so dass Sie kein Opfer für die Abmahnwelle werden! Wir beraten Sie und stellen Ihnen die notwendigen Schritte zur Verfügung um sicher unterwegs zu sein.

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Datenschutz - was wir bieten

Wir sind seit über 10 Jahren im Bereich Datenschutzberatung, Bereitstellung eines Datenschutzberaters oder als Datenschutzkoordinatoren in vielen Branchen tätig. Wir handeln prozessorientiert , verlieren aber nicht den Blick auf die rechtlichen Gegebenheiten. Unsere Mandanten sind Kleinbetriebe, Mittelständler, größere Firmen sowie Vereine. Folgende Branchen beraten wir zum Thema Datenschutz:

Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen,

Medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Physiopraxen),

Fitnessstudio,

Finanzdienstleister, z.B. Sparkassen und Volksbanken

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